Je nach Art und Größe des Unternehmens oder der Einrichtung können unterschiedliche Vorgehensweisen sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne individuell dazu. Der Ablauf vom Erstkontakt bis zur laufenden Zusammenarbeit verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Vorstellung der Sozialberatung und des Beraters bei der Geschäftsführung, bzw. Personalleitung.

  2. Ggf. Vorstellung der Sozialberatung und des Beraters beim Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.

  3. Erste Gespräche mit leitenden Angestellten, in denen Informationen gegeben werden, wie der Zugang zur Beratung für Mitarbeitende sein kann.

  4. Betriebserkundung mit Gesprächsmöglichkeit mit Mitarbeitenden.

  5. Teilnahme an und Vorstellung bei der Betriebs- oder Mitarbeiterversammlung.

  6. Einsatz eines Informationsflyers über die Betriebliche Beratung, der den Mitarbeitenden per Post oder mit der Gehaltsabrechnung zugestellt wird.

  7. Aushang in den Sozialräumen.

  8. Teilnahme (regelhaft oder zeitweise) an Sitzungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements oder analogen Arbeitsgruppen.

  9. Schulungen von Führungskräften zum Thema Sensibilität und Wahrnehmung von Belastungssituationen bei Mitarbeiter/innen und dem professionellen Umgang mit diesen.

  10. Benennung einer festen Ansprechperson im Unternehmen für den Berater.

  11. Regelhafte Evaluation der Beratung und möglicherweise daraus resultierende Anpassungen des Konzeptes der Beratung.

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